Lehrgangsinformationen

Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer

Befähigungsnachweis nach DGUV 68/308-001

Dieser Lehrgang richtet sich an Fahranfänger im Bereich Flurförderfahrzeuge und Gabelstapler, die keine oder nur geringe Vorkenntnisse haben.

 

GabelstaplerEgal ob in Hallen oder unter freiem Himmel, für den Containerumschlag oder als Mitnahme-Gerät: Ohne Gabelstapler läuft im heutigen Güterverkehr fast nichts mehr. Die Bedienung dieser Flurförderfahrzeuge erfordert Können und Geschick, um Sach- oder schlimmstenfalls Personenschäden zu vermeiden – das gilt es zu trainieren. Die Inhalte dieses Lehrganges entsprechen dem Musterlehrplan aus den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen DGUV 68/308-001.


In diesem Lehrgang gibt es ein großes Zeitfenster für Fahr- und Stapelübungen. Zusätzlich gehören Unterweisungen an Mitgänger-Flurförderfahrzeugen und Vorbereitungen an LKW und Anhängern zur Beladung zum Inhalt. Die Beladung selbst und das Üben mit Ladungssicherungsmitteln kommen ebenfalls nicht zu kurz.

 

Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet.

 

Lehrgangsvoraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung

 

Ausbildungsinhalte:
• Aufbau und Funktion eines Gabelstaplers
• Antriebsarten
• Standsicherheit
• Allgemeiner Betrieb, Prüfungen
• Verkehrsregeln und Verkehrswege
• Umgang mit Last
• Arten von Last
• Sondereinsätze
• Tägliche Einsatzprüfungen
• Gesetzliche Grundlagen
• Praktische Fahr- & Stapelübungen
• Unfallgeschehen

 

Leistungen:
• Theoretischer Unterricht
• Praktische Lerneinheiten
• Lernmittel
• Abschlussprüfungen
• Fahrausweis
• Pausenkaffee

 

Termine:
• Gruppen-, Firmen- und Inhouse-Schulungen auf Anfrage!

 

Unterrichtszeiten:
08:00 bis 16:30 Uhr

 

Lehrgangsdauer:
5 Tage


 

 

 

Kompetenz:
Wir stehen mit unserem Namen für über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Kraftfahrer und Logistik. Wir sind behördlich als Fahrschule anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 und zugelassen nach AZAV.

Eine Förderung mittels Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Arge oder des Jobcenters ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder an das Jobcenter.


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